Die Leistungen umfassen insbesondere:
Für weitergehende Informationen zur Kostenübernahme oder zur Einreichung einer ärztlichen Verordnung beraten wir Sie gerne persönlich.
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Dienstleistungen
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Kosten
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Abklärung, Beratung und Koordination
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CHF 76.90 / Std.
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Untersuchung und Behandlung
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CHF 63.00 / Std.
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Grundpflege
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CHF 52.60 / Std.
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zusätzliche Patientenbeteiligung auf obigen Tarif
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ZH: 7.65 / Tag
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vergeblicher Besuch (ohne Abmeldung 24 h vor Einsatz)
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CHF 40.00 / Std.
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Wegpauschale
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3.00 – 6.00 CHF / Einsatz, individuell beim Erstgespräch vereinbart
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Dienstleistungen
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Kosten
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Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
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CHF 50.00 / Std.
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Betreuung
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CHF 55.00 / Std.
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Erstgespräch für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuung
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CHF 70.00 / Std.
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Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)
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CHF 65.00 / Std.
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Betreuung – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)
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CHF 70.00 / Std.
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Wegpauschale
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CHF 3.00 – 6.00 / Einsatz, individuell beim Erstgespräch vereinbart
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Wochenendzuschlag und Feiertagszuschlag
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CHF 15.00 / Std.
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Hilfsmittel
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Kosten
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Rollstuhl
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CHF 60.00 / monatlich (Bei Transport werden CHF 20.00 pro Transport und bei der Rückgabe am Schluss CHF 40.00 für Desinfizierung und Reinigung verrechnet.)
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Rollator
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CHF 50.00 / monatlich (Bei Transport werden CHF 20.00 pro Transport und bei Rückgabe am Schluss CHF 40.00 für Desinfizierung und Reinigung verrechnet.)
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Handschuhe
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Handschuhe werden in Zukunft in Rechnung gestellt.
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Dienstleistungen
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Kosten
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Gönnerbeitrag
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CHF 50.00 / Std.
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Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
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CHF 45.00 / Std.
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Betreuung
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CHF 50.00 / Std.
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Erstgespräch für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuung
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CHF 70.00/ Std.
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Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)
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CHF 55.00/ Std.
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Betreuung – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)
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CHF 60.00 / Std.
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Wegpauschale
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CHF 4.00 / pauschal
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Wochenendzuschlag und Feiertagszuschlag
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CHF 4.00 / pauschal
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Restfinanzierung bei auswärtigem Wohnsitz Für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz ausserhalb der Standortgemeinde wird – wenn möglich – der Anteil der Restfinanzierung direkt den jeweiligen Wohnsitzgemeinden in Rechnung gestellt.
Die Leistungen umfassen pflegerische sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Zusätzlich werden begleitende administrative Leistungen sowie spezielle Dienstleistungen im Spitex-Zentrum angeboten.
Pflegeleistungen gemäss KLV
Administrative Begleitleistungen
Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung werden folgende Tätigkeiten in Rechnung gestellt:
Spezielle Dienstleistungen im Spitex-Zentrum
Instruktion von pflegenden Angehörigen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) die Kosten für folgende Spitex-Leistungen:
1. Massnahmen der Abklärung und Beratung
Diese Leistungen werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung direkt mit den Krankenversicherern abgerechnet.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP):
Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV können sich bei Fragen zur Kostenübernahme von Spitex-Leistungen an das zuständige Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV wenden.
Personen, die neben ihren AHV- oder IV-Renten über kein oder nur geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können dort einen Antrag auf Zusatzleistungen stellen.