Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz mit ärztlicher Verordnung

Pflegeleistungen, die ärztlich verordnet sind, gelten als Pflichtleistungen im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Sie werden – basierend auf einer fachgerechten Bedarfsklärung – durch unsere Pflegefachpersonen erbracht und im System des Tiers payant direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung abgerechnet. Für die versicherte Person entstehen in diesem Fall keine direkten Kosten (keine Patientenbeteiligung), sofern die Leistungen ärztlich verordnet und im Rahmen des KVG anerkannt sind.

Die Leistungen umfassen insbesondere:

Für weitergehende Informationen zur Kostenübernahme oder zur Einreichung einer ärztlichen Verordnung beraten wir Sie gerne persönlich.

Dienstleistungen
Kosten
Abklärung, Beratung und Koordination
CHF 76.90 / Std.
Untersuchung und Behandlung
CHF 63.00 / Std.
Grundpflege
CHF 52.60 / Std.
zusätzliche Patientenbeteiligung auf obigen Tarif
ZH: 7.65 / Tag
vergeblicher Besuch (ohne Abmeldung 24 h vor Einsatz)
CHF 40.00 / Std.
Wegpauschale
3.00 – 6.00 CHF / Einsatz, individuell beim Erstgespräch vereinbart

Hauswirtschaftliche Leistungen:

Dienstleistungen
Kosten
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
CHF 50.00 / Std.
Betreuung
CHF 55.00 / Std.
Erstgespräch für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuung
CHF 70.00 / Std.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)
CHF 65.00 / Std.
Betreuung – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)
CHF 70.00 / Std.
Wegpauschale
CHF 3.00 – 6.00 / Einsatz, individuell beim Erstgespräch vereinbart
Wochenendzuschlag und Feiertagszuschlag
CHF 15.00 / Std.

Hilfsmittel mieten:

Hilfsmittel
Kosten
Rollstuhl
CHF 60.00 / monatlich (Bei Transport werden CHF 20.00 pro Transport und bei der Rückgabe am Schluss CHF 40.00 für Desinfizierung und Reinigung verrechnet.)
Rollator
CHF 50.00 / monatlich (Bei Transport werden CHF 20.00 pro Transport und bei Rückgabe am Schluss CHF 40.00 für Desinfizierung und Reinigung verrechnet.)

Pflegematerial:

Handschuhe
Handschuhe werden in Zukunft in Rechnung gestellt.

Tarife für Gönner:

Dienstleistungen
Kosten
Gönnerbeitrag
CHF 50.00 / Std.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
CHF 45.00 / Std.
Betreuung
CHF 50.00 / Std.
Erstgespräch für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuung
CHF 70.00/ Std.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)
CHF 55.00/ Std.
Betreuung – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)
CHF 60.00 / Std.
Wegpauschale
CHF 4.00 / pauschal
Wochenendzuschlag und Feiertagszuschlag
CHF 4.00 / pauschal

Abrechnung und Finanzierung

  1. Abrechnung der Pflichtleistungen gemäss KVG/UVG
Die gesetzlich festgelegten Pflichtleistungen werden direkt mit den Kranken- und Unfallversicherern (KVG/UVG) abgerechnet.
  2. Restfinanzierung bei auswärtigem Wohnsitz
Für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz ausserhalb der Standortgemeinde wird – wenn möglich – der Anteil der Restfinanzierung direkt den jeweiligen Wohnsitzgemeinden in Rechnung gestellt.

  3. Hauswirtschaftliche Leistungen
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Grundversicherung gemäss KVG/UVG.
Eine Kostenübernahme ist nur über eine Zusatzversicherung möglich – sofern eine solche besteht.

Diese Leistungen werden in Rechnung gestellt:

Unterstützungs- und Pflegeangebote

Die Leistungen umfassen pflegerische sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Zusätzlich werden begleitende administrative Leistungen sowie spezielle Dienstleistungen im Spitex-Zentrum angeboten.

Pflegeleistungen gemäss KLV

Administrative Begleitleistungen

Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung werden folgende Tätigkeiten in Rechnung gestellt:

Spezielle Dienstleistungen im Spitex-Zentrum

Instruktion von pflegenden Angehörigen

Übernahme der Kosten durch die Versicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) die Kosten für folgende Spitex-Leistungen:

1. Massnahmen der Abklärung und Beratung

2. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
3. Massnahmen der Grundpflege

Diese Leistungen werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung direkt mit den Krankenversicherern abgerechnet.

Voraussetzungen und Abrechnung der Spitex-Leistungen

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP):

Kostenübernahme durch das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV

Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV können sich bei Fragen zur Kostenübernahme von Spitex-Leistungen an das zuständige Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV wenden.

Personen, die neben ihren AHV- oder IV-Renten über kein oder nur geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können dort einen Antrag auf Zusatzleistungen stellen.

WhatsApp
Beratung und Anmeldung +41 79 123 20 20